Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
07.03.1991 Schweiz
Frauen
GDP
Personen
Verena Schmid
Lohngleichheit
Prozess
Volltext
Berner Obergericht entschied klar für die GDP-Frauen. Keine Lohndiskriminierung. Ungleiche Löhne für Männer und Frauen in einem zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag sind verfassungswidrig. Mit diesem klaren Urteil hiess der Appellationshof des Berner Obergerichts jüngst die von 22 Frauen der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) gegen ihren Verband angestrengte Klage vollumfänglich gut. Lohnunterschiede, die mit dem Geschlecht begründet werden, sind eindeutig verfassungswidrig. Verfassungsgrundsätze hätten, so das Berner Obergericht in seiner Urteilsberatung, eine sofortige Wirkung, und zehn Jahre nach Verankerung der Lohngleichheit in der Bundesverfassung sei ein GAV, der ungleiche Mindestlöhne vorsehe, nicht mehr akzeptabel. Dies aber hätte der für die Buchbinderbranche ausgehandelte GAV getan. In der knapp dreistündigen Verhandlung stimmten die drei Richter der 11. Zivilkammer mit den Klägerinnen voll überein. Lohngleichheit ist kein Verhandlungsgegenstand. „Die Diskrepanz, zwischen Worten und Taten hat sich im Fall der GDP deutlich gezeigt“, sagte Rechtsanwältin Elisabeth Freivogel, welche die Klägerinnen vertrat. Sie forderte vom Gericht einen Entscheid, der klar mache, dass die Lohngleichheit kein Gegenstand von Verhandlungen sein darf, sondern rechtlich geschützt ist. Mindestlöhne stellten einen wichtigen Bestandteil des von der GDP ausgehandelten GAVs dar. Überdies habe eine Delegiertenversammlung der (…).  Verena Schmid.
GBH-Zeitung, 7.3.1991.
Personen > Schmid Verena. GDP-Frauen. Prozess. GBH-Zeitung, 1991-03-07.
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21.09.1990 Schweiz
Frauen
GDP
Oeffentlicher Dienst, Der
Personen
Verena Schmid
GDP
Lohngleichheit
Volltext
Lohngleichheit: GDP-Frauen wollen keine Kompromisse mehr eingehen. GDP-Kuhhandel soll verhindert werden. 22 Gewerkschafterinnen haben durch eine richterliche Verfügung einstweilen verhindert, dass ihre Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) in der Buchbinderbranche einen Gesamtarbeitsvertrag (GA V) unterzeichnet, der für Frauen tiefere Löhne festschreibt. Über die Klage entscheiden wird voraussichtlich noch dieses Jahr der Appellationshof des Obergerichtes in Bern. Trotz Unterzeichnungsverbot versucht die GDP unterdessen den GAV auf Schleichwegen doch noch in Kraft zu setzen. Über den Stand der Dinge und das weitere Vorgehen informierten die Gewerkschafterinnen in Zürich. Auf juristischer Ebene waren die 22 Gewerkschafterinnen bisher erfolgreich: Auf ihr Ersuchen hin verfügte das Richteramt III in Bern, dass es der GDP verböten sei, den mit dem Verein der Buchbindereien der Schweiz (VBS) und der Schweizerischen Graphischen Gewerkschaft (SGG) ausgehandelten GAV zu unterzeichnen. Dieser sieht für ungelernte Männer einen Mindestlohn von 2‘684 Franken, für Frauen hingegen einen von nur 2‘200 Franken vor. Der Vertrag widerspricht damit klar der in der Bundesverfassung festgeschriebenen Lohngleichheit, wie das Richteramt Bern in seiner Verfügung gegen die Unterzeichnung unmissverständlich festhält. Der von den GDP-Frauen gegen die eigene Gewerkschaft angestrengte Hauptprozess verspricht ebenfalls mit einer Gutheissung der Klage zu enden, wie die Rechtsanwältin Elisabeth (…). Verena Schmid.
Der öffentliche Dienst, 21.9.1990.
GDP > Lohngleichheit. GAV. OeD, 1990-09-21.
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